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Archiv für die Kategorie: Ad-hoc

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ad-hoc

Steyr Motors AG beschließt Übernahme der BUKH A/S

Steyr, Österreich, 25. Februar 2026 – Der Vorstand der Steyr Motors AG hat heute eine verbindliche Vereinbarung über den Erwerb von 100 % der Anteile an der dänischen BUKH A/S sowie der dänischen SLC Ejendomme ApS unterzeichnet. Der Vollzug der Transaktion steht unter üblichen aufschiebenden Bedingungen und wird bis Ende des 1. Quartals 2026 erwartet.

BUKH A/S ist ein international tätiger Anbieter von SOLAS-zertifizierten Rettungsbooten und militärischen Einsatzbooten. Durch die Transaktion erweitert Steyr Motors sein Marine-Portfolio auf eine Leistungsrange von 24 bis 700 PS und stärkt seine Marktposition im Commercial- und Defense-Segment.

Die Finanzierung erfolgt über eine Kombination aus liquiden Mitteln, Kreditlinien sowie einer Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital. Der Kaufpreis liegt im mittleren siebenstelligen Bereich.

Der Vorstand der Steyr Motors AG hat daher heute die Durchführung einer Sachkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsauschluss durch Ausgabe von 51.261 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals um EUR 51.261,00 auf EUR 5.251.261,00 beschlossen. Die neuen Aktien werden zu einem rechnerischen Ausgabebetrag von EUR 42,85 je Aktie ausgegeben. Der Ausschluss des Bezugsrechtes und die Sachkapitalerhöhung bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand der Gesellschaft hat spätestens zwei Wochen vor Zustandekommen des Zustimmungsbeschlusses des Aufsichtsrats einen Bericht über die Entscheidung zum Bezugsrechtsausschluss zu veröffentlichen. Dieser Bericht wird spätestens am 27. Februar 2026 auf der Webseite der Gesellschaft veröffentlicht werden.

Der Verkäufer unterliegt dabei einer Lock-up-Verpflichtung. Zusätzlich wurde ein Earn-out vereinbart. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich die Akquisition bereits im ersten vollen Konsolidierungsjahr positiv auf das konsolidierte EBIT der Steyr Motors AG Gruppe auswirken wird.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Steyr Motors AG
Investor Relations
Phone: +436766222367
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Rechtlicher Hinweis:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Steyr Motors Aktiengesellschaft dar.

25. Februar 2026
https://ir.steyr-motors.com/wp-content/uploads/2024/10/steyrmotors_logo.svg 0 0 Service https://ir.steyr-motors.com/wp-content/uploads/2024/10/steyrmotors_logo.svg Service2026-02-25 14:57:532026-02-25 14:57:53Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ad-hoc

Steyr Motors AG: Abspaltung des operativen Betriebs der Steyr Motors AG in eine 100%-Tochtergesellschaft geplant – Umstrukturierung der Steyr Motors AG in eine Führungs- und Steuerungsholding

Steyr, Österreich, 17. Februar 2026 – Der Vorstand der Steyr Motors AG („Steyr Motors“ oder „Gesellschaft“) hat heute den Grundsatzbeschluss gefasst, den operativen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft im Wege einer Abspaltung zur Aufnahme gemäß den Bestimmungen des Spaltungsgesetzes auf eine neu zu gründende, 100%ige Tochtergesellschaft zu übertragen (die „Umstrukturierung“).

Ziel der Maßnahme ist die künftige Ausrichtung der Steyr Motors AG als strategische Führungs- und Steuerungsholding des Steyr Motors Konzerns.

Mit der geplanten Trennung von Holding- und operativem Geschäft schafft die Gesellschaft die strukturellen Voraussetzungen für die weitere Umsetzung ihrer Wachstums- und Expansionsstrategie, insbesondere im Hinblick auf geplante Akquisitionen und den Ausbau neuer Geschäftsfelder sowie technologischer Lösungen.

Die Holdingstruktur soll künftig eine klare Governance-Struktur innerhalb der Gruppe ermöglichen, flexible Finanzierungen und bessere Konditionen durch ein gruppenweites Treasury schaffen. Zudem soll die operative Effizienz durch zentrale Shared-Services in der Steyr Motors Gruppe gehoben werden. Wesentliche immaterielle Vermögenswerte (IP & Schlüsselvermögen) sollen künftig strukturell vom operativen Geschäft getrennt in separaten Gesellschaften gehalten werden.

Die Umstrukturierung unterliegt der Zustimmung der ordentlichen Hauptversammlung der Steyr Motors AG am 10. April 2026. Die Zustimmung des Aufsichtsrats der Steyr Motors AG zum Grundsatzbeschluss wird in den nächsten Tagen erwartet.

Weitere Details zur geplanten Umstrukturierung werden unter anderem im Spaltungsbericht des Vorstands zusammen mit der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung veröffentlicht.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Steyr Motors AG
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Rechtlicher Hinweis:

Diese Mitteilung enthält Informationen, die gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) zu veröffentlichen sind.

Die Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgt im Auftrag der Steyr Motors AG durch Julian Cassutti (CEO).

17. Februar 2026
https://ir.steyr-motors.com/wp-content/uploads/2024/10/steyrmotors_logo.svg 0 0 Service https://ir.steyr-motors.com/wp-content/uploads/2024/10/steyrmotors_logo.svg Service2026-02-17 10:07:472026-02-17 10:07:47Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ad-hoc

Steyr Motors AG: Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2025 – Mittelfristprognose bestätigt

Steyr, Österreich, 17. November 2025 – Der Vorstand der Steyr Motors AG („Steyr Motors“ oder „Gesellschaft“) hat heute entschieden, die Prognose für das Geschäftsjahr 2025 anzupassen. Hintergrund hierfür sind Verzögerungen bei einigen Aufträgen von internationalen Regierungskunden mit einem erwarteten Umsatzvolumen im knapp zweistelligen Millioneneurobereich. Diese Verzögerungen haben zur Folge, dass die betroffenen Aufträge nach aktuellem Kenntnisstand nicht wie geplant im laufenden Geschäftsjahr, sondern erst im Geschäftsjahr 2026 umsatzwirksam werden.

Zudem stehen im Rahmen bereits bestehender Vertragsbeziehungen und bei aktuellen Kundenverhandlungen gegenwärtig weitere mögliche Bestelleingänge (Purchase Orders) aus, deren Umsatzrealisierung ursprünglich ebenfalls bereits für das Geschäftsjahr 2025 geplant war. Nach aktueller Einschätzung geht die Gesellschaft allerdings nun davon aus, dass ein Teil dieser Aufträge nicht mehr so rechtzeitig beauftragt werden wird, dass diese noch im Geschäftsjahr 2025 umsatzwirksam realisiert werden können, sondern erst im Geschäftsjahr 2026 umsatzwirksam werden.

Auf Basis der aktualisierten Einschätzung erwartet der Vorstand der Steyr Motors für das Geschäftsjahr 2025 nunmehr einen Umsatz zwischen EUR 48 Mio. und EUR 52 Mio., was einem Umsatzanstieg von 15 % bis 25 % gegenüber dem Geschäftsjahr 2024 entsprechen würde (bisher: Umsatzanstieg von mindestens 40 %). Für die um Kosten für die außerordentliche Hauptversammlung und M&A-Beratung bereinigte operative EBIT-Marge wird nun ein Wert von ca. 13 % bis ca. 16 % (bisher: EBIT-Marge von über 20 %) erwartet. Die Abweichung bei der EBIT-Marge reflektiert den Ausbau der Fertigung und die damit erhöhten Personal- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen, denen aufgrund der Umsatzverschiebungen nicht die ursprünglich geplanten Umsatzerlöse gegenüberstehen und insofern ein direkter Effekt des geringeren Umsatzes ist.

Ungeachtet der aktuellen Verzögerungen beim Auftragseingang sieht die Steyr Motors ihre mittel- bis langfristigen Markt- und Geschäftsperspektiven, einschließlich der Margenerwartung, weiterhin als intakt an. Vor diesem Hintergrund bestätigt die Gesellschaft weiterhin ihre Mittelfristprognose für das Geschäftsjahr 2027.

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Die Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgt im Auftrag der Steyr Motors AG durch Julian Cassutti.

17. November 2025
https://ir.steyr-motors.com/wp-content/uploads/2024/10/steyrmotors_logo.svg 0 0 Service https://ir.steyr-motors.com/wp-content/uploads/2024/10/steyrmotors_logo.svg Service2025-11-17 11:02:012025-11-17 11:02:01Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ad-hoc

Steyr Motors AG: Vorschlag einer Dividende von EUR 0,55 je Aktie

Steyr, Österreich, 12. März 2025 – Aufgrund des erfreulichen Betriebsergebnisses werden der Vorstand und der Aufsichtsrat gemeinsam der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende in Höhe von EUR 0,55 je dividendenberechtigter Aktie vorschlagen.

Die Einzelheiten des Beschlussvorschlags werden gesondert und rechtzeitig vor der ordentlichen Hauptversammlung der Steyr Motors AG, die am 7. Mai 2025 stattfinden wird, veröffentlicht werden.

Der Jahresabschluss der Steyr Motors AG für das Geschäftsjahr 2024 wird am 18. März 2025 unter www.steyr-motors.com veröffentlicht.

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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Steyr Motors Aktiengesellschaft dar.

 

 

12. März 2025
https://ir.steyr-motors.com/wp-content/uploads/2024/10/steyrmotors_logo.svg 0 0 Service https://ir.steyr-motors.com/wp-content/uploads/2024/10/steyrmotors_logo.svg Service2025-03-12 15:27:572025-03-12 15:50:36Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ad-hoc

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

Steyr Motors setzt Platzierungspreis für Ausgabe der neuen Aktien fest

Steyr, Österreich, 28. Oktober 2024 – Der Vorstand der Steyr Motors AG („Gesellschaft“), einer Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit Sitz in Steyr, Österreich, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Platzierungspreis für die aufgrund der am 23. Oktober 2024 beschlossenen Kapitalerhöhung der Gesellschaft („Kapitalerhöhung“) ausgegebenen, neuen Aktien der Gesellschaft auf EUR 14,00 je Aktie („Platzierungspreis“) festgesetzt.

Im Rahmen der Kapitalerhöhung wird das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 5.000.000,00 um EUR 200.000,00 auf EUR 5.200.000,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von 200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Neue Aktien“) erhöht. Sämtliche Aktionäre haben auf ihr Bezugsrecht verzichtet.

Die 200.000 Neuen Aktien mit Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2024 konnten, zusammen mit 910.000 bestehenden Aktien der Gesellschaft aus dem Besitz der Hauptaktionärin Mutares SE & Co. KGaA („Mutares“), im Rahmen einer Privatplatzierung zum Platzierungspreis bei qualifizierten Anlegern platziert werden. Insgesamt wurden damit 1.110.000 Aktien der Gesellschaft platziert, was ca. 21,3 % der Aktien der Gesellschaft nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Firmenbuch und einem Gesamtplatzierungsvolumen von EUR 15,5 Millionen entspricht. Der der Gesellschaft aus der Kapitalerhöhung zufließende Nettoemissionserlös soll für das weitere Wachstum der Gesellschaft und allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.

Im Rahmen der Privatplatzierung hat die B&C Holding Österreich GmbH („B&C-Gruppe“) einen Anteil von 9,9 % an der Gesellschaft nach Durchführung der Kapitalerhöhung zum Platzierungspreis erworben. Damit unterstützt die B&C-Gruppe die Privatplatzierung der Gesellschaft als Cornerstone Investor und beabsichtigt, das weitere Wachstum der Gesellschaft als Minderheitsaktionär zu begleiten.

Die Aktien der Gesellschaft werden voraussichtlich am 30. Oktober 2024 in den Handel im Freiverkehr (Scale-Segment) an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN AT0000A3FW25, WKN A40TC4 und dem Ticker-Symbol 4X0 einbezogen werden.

Hauck Aufhäuser Investment Banking fungiert als Sole Global Coordinator im Zusammenhang mit der Transaktion.

Unternehmensprofil der Steyr Motors AG

Mit Hauptsitz in Steyr, Österreich, ist die Steyr Motors AG ein weltweit führendes Unternehmen in der Entwicklung und Produktion von speziellen Hochleistungs-Motoren mit hoher Leistungsdichte und Langlebigkeit. Die Motoren des Unternehmens werden hauptsächlich in militärischen Spezialfahrzeugen, Booten (sowohl militärisch als auch zivil) sowie als Hilfsaggregate für Kampfpanzer und Lokomotiven eingesetzt. Für das Gesamtjahr 2024 erwartet Steyr einen Umsatz von 41 bis 45 Millionen Euro und ein bereinigtes EBIT zwischen 9 und 11 Millionen Euro. Für das Jahr 2025 strebt Steyr ein Umsatzwachstum von über 40 % im Vergleich zum Vorjahr, eine bereinigte EBIT-Marge von über 20 % und eine Produktionsmenge von mehr als 1.250 Einheiten an.

Unternehmensprofil der Mutares SE & Co. KGaA

Die Mutares SE & Co. KGaA, München (www.mutares.com), eine börsennotierte Private-Equity-Holding mit Sitz in München (Hauptsitz), Amsterdam, Bad Wiessee, Chicago, Frankfurt, Helsinki, London, Madrid, Mailand, Mumbai, Paris, Shanghai, Stockholm, Wien und Warschau, erwirbt Unternehmen in Sondersituationen, die signifikante operative Verbesserungspotenziale aufweisen und nach einem Repositionierungs- und Stabilisierungsprozess wieder veräußert werden. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Konzernumsatz von 5,7 bis 6,3 Mrd. Euro erwartet. Darauf aufbauend soll der Konzernumsatz bis 2025 auf ca. 7 Mrd. Euro und bis 2028 auf 10 Mrd. Euro gesteigert werden. Mit dem Wachstum des Portfolios steigen auch die Beratungserlöse, die zusammen mit den Portfoliodividenden und Exit-Erlösen der Mutares Holding zufließen. Auf dieser Basis wird für die Holding ein Jahresüberschuss von 108 bis 132 Millionen Euro für das Geschäftsjahr 2024, 125 bis 150 Millionen Euro für das Geschäftsjahr 2025 und 200 Millionen Euro für das Geschäftsjahr 2028 erwartet. Die Aktien der Mutares SE & Co. KGaA werden im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Kürzel „MUX“ (ISIN: DE000A2NB650) gehandelt und sind seit Dezember 2023 Teil des Auswahlindex SDAX.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

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Phone: +436766222367
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Mutares SE & Co. KGaA
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Phone: +49 89 9292 7760
E-mail: ir@mutares.de
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Press Contact in Germany, Austria, Switzerland
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Phone: +49 89 125 09 0333
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CLAI
Matthieu Meunier
Phone: +33 06 26 59 49 05
E-mail: matthieu.meunier@clai2.com

Press Contact in UK
14:46 Consulting
Tom Sutton
Phone: +44 7796 474940
E-mail: tsutton@1446.co.uk

 

 

WICHTIGE HINWEISE:

Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Information sind nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, der Bundesstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika und des Districts of Columbia) („Vereinigte Staaten“), in Kanada, in Australien, in Japan und anderen Ländern bestimmt, in denen die Verbreitung oder Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte. Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieser Mitteilung oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot oder einen Teil eines Angebots zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien („Aktien“) der Steyr Motors AG („Gesellschaft“) in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils geltenden Fassung („Securities Act“) registriert werden und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne die Registrierung oder die Inanspruchnahme einer entsprechenden Ausnahmeregelung von der Registrierungsverpflichtung nach dem Securities Act, oder in einer Transaktion die nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act unterliegt, weder angeboten noch verkauft werden.

Diese Mitteilung richtet sich nur an Personen, die sich in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums befinden oder dort ihren Wohnsitz haben und die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 („Prospektverordnung“) sind („Qualifizierte Anleger“). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung nur an (i) Personen, die unter Artikel 2 (e) der Prospektverordnung in der Form, in der diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Bestand nationalen Rechts ist, und auch Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung („Order“) fallen, (ii) Personen, die unter Artikel 49(2) (a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) oder (iii) Personen, denen sie anderweitig unter den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften rechtmäßig zugänglich gemacht werden darf (solche Personen zusammen, „Relevanten Personen“)). Auf diese Mitteilung dürfen andere Personen als Qualifizierte Anleger oder Relevante Personen nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Qualifizierten Anlegern oder Relevanten Personen offen und wird nur mit Qualifizierten Anlegern oder Relevanten Personen eingegangen.

Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung betreffend die Platzierung dar. Investoren sollten einen professionellen Berater hinsichtlich der Eignung der Platzierung für die betroffene Person konsultieren.

Diese Mitteilung kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Ansichten und Prognosen in Bezug auf die künftige Geschäftslage, Ertragslage und Ergebnisse der Gesellschaft enthalten („zukunftsgerichtete Aussagen“). Zukunftsgerichtete Aussagen sind an Begriffen wie „glauben“, „schätzen“, „antizipieren“, „erwarten“, „beabsichtigen“, „werden“, oder „sollen“ sowie ihrer Negierung und ähnlichen Varianten oder vergleichbarer Terminologie zu erkennen. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen sämtliche Sachverhalte, die nicht auf historischen Fakten basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken sowie Ungewissheiten, weshalb die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen und Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen und Ereignissen abweichen können. Hierin enthaltene zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftige Leistungen und Ergebnisse verstanden werden und sind nicht notwendigerweise zuverlässige Indikatoren dafür, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen besitzen nur am Tag dieser Mitteilung Gültigkeit. Die Gesellschaft wird die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen unter Berücksichtigung späterer Ereignisse und Umstände weder aktualisieren, noch spätere Ereignisse oder Umstände reflektieren oder Ungenauigkeiten, die sich nach der Veröffentlichung dieser Mitteilung aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aufgrund sonstiger Umstände ergeben, korrigieren, und übernehmen hierzu auch keine entsprechende Verpflichtung. Die Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung in irgendeiner Weise dafür, dass die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder Vermutungen eintreten werden.

28. Oktober 2024
https://ir.steyr-motors.com/wp-content/uploads/2024/10/steyrmotors_logo.svg 0 0 Service https://ir.steyr-motors.com/wp-content/uploads/2024/10/steyrmotors_logo.svg Service2024-10-28 20:00:122024-10-29 22:10:50Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

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