Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Steyr Motors AG: Abspaltung des operativen Betriebs der Steyr Motors AG in eine 100%-Tochtergesellschaft geplant – Umstrukturierung der Steyr Motors AG in eine Führungs- und Steuerungsholding
Steyr, Österreich, 17. Februar 2026 – Der Vorstand der Steyr Motors AG („Steyr Motors“ oder „Gesellschaft“) hat heute den Grundsatzbeschluss gefasst, den operativen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft im Wege einer Abspaltung zur Aufnahme gemäß den Bestimmungen des Spaltungsgesetzes auf eine neu zu gründende, 100%ige Tochtergesellschaft zu übertragen (die „Umstrukturierung“).
Ziel der Maßnahme ist die künftige Ausrichtung der Steyr Motors AG als strategische Führungs- und Steuerungsholding des Steyr Motors Konzerns.
Mit der geplanten Trennung von Holding- und operativem Geschäft schafft die Gesellschaft die strukturellen Voraussetzungen für die weitere Umsetzung ihrer Wachstums- und Expansionsstrategie, insbesondere im Hinblick auf geplante Akquisitionen und den Ausbau neuer Geschäftsfelder sowie technologischer Lösungen.
Die Holdingstruktur soll künftig eine klare Governance-Struktur innerhalb der Gruppe ermöglichen, flexible Finanzierungen und bessere Konditionen durch ein gruppenweites Treasury schaffen. Zudem soll die operative Effizienz durch zentrale Shared-Services in der Steyr Motors Gruppe gehoben werden. Wesentliche immaterielle Vermögenswerte (IP & Schlüsselvermögen) sollen künftig strukturell vom operativen Geschäft getrennt in separaten Gesellschaften gehalten werden.
Die Umstrukturierung unterliegt der Zustimmung der ordentlichen Hauptversammlung der Steyr Motors AG am 10. April 2026. Die Zustimmung des Aufsichtsrats der Steyr Motors AG zum Grundsatzbeschluss wird in den nächsten Tagen erwartet.
Weitere Details zur geplanten Umstrukturierung werden unter anderem im Spaltungsbericht des Vorstands zusammen mit der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung veröffentlicht.
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Diese Mitteilung enthält Informationen, die gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) zu veröffentlichen sind.
Die Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgt im Auftrag der Steyr Motors AG durch Julian Cassutti (CEO).